Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen MerchAttack Michael Siewert, Höhenstraße 46, 40227
Düsseldorf – nachfolgend MA genannt – und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Anderslautende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, MA hat ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich
zugestimmt.

2 Vertragsabschluss
Kostenvoranschläge, Preisinformationen und Auskünfte von MA sind freibleibend. Eine Bestellung des
Kunden (schriftlich, über E-Mail, fernmündlich oder über das Bestellformular auf der Website
www.merchattack.de) ist ein verbindlicher Antrag zum Vertragsschluss mit MA. Der Vertrag kommt
zustande, wenn MA schriftlich die Annahme erklärt, spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten
Ware.

3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse
durch ein Paketdienstleistungsunternehmen oder Spedition. Sofern er nicht Verbraucher ist, geht die
Gefahr auf den Kunden über, sobald die Lieferung von MA oder einem von MA Beauftragten an den
Versender übergeben worden ist. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich.

4 Zahlung, Verzug
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Abweichend davon können anderslautende Zahlungsbedingungen nur schriftlich vereinbart werden.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist MA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Entsteht MA durch
den Verzug nachweisbar weiterer Schaden, ist MA berechtigt auch diesen geltend zu machen.

5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder von MA anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller aus dem Vertrag resultierenden Ansprüche verbleibt die
gelieferte Ware im Eigentum von MA.

7 Motive, Referenzmuster
Mit Übergabe der Motive für die Produktion an MA versichert der Kunde, alle Rechte zur Verwendung
und Verbreitung derselben zu besitzen und dass der Inhalt des Motivs nicht gegen geltendes Recht
verstößt. Für die inhaltliche, grammatikalische, orthographische oder sonstige Richtigkeit des Motivs
ist der Kunde selbst verantwortlich. MA ist berechtigt von den mit den Motiven veredelten Produkten
eigene Referenzmuster für Demonstrations- und Werbezwecke auch online zu verwenden. Werden
durch die Verbreitung der im Auftrag des Kunden veredelten Produkte Rechte Dritter verletzt, so haftet
MA nicht für derartige Verstöße und wird vom Kunden insoweit von allen womöglich entstehenden
Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, freigestellt.
Werden Motive im Auftrag des Kunden von MA selbst erstellt, liegt das alleinige Urheberrecht für
diese bei MA. Mit der vollständigen Vertragserfüllung ist keine Lizenzierung von Nutzungsrechten
verbunden.

8 Muster
Vom Kunden angeforderte unveredelte Textilmuster werden berechnet und sind von Umtausch und
Rücksendung ausgeschlossen. Im Einzelfall werden Musterrückgaben gegen eine Gebühr von 25%
des Warenwertes akzeptiert, die Versandkosten werden nicht erstattet. Veredelte Muster (Textil mit
Kundenmotiv) oder Fotoandrucke/-ansticke (Foto vom MA-intern zur Produktionsfreigabe erstellten
Druck-/Stickmuster) sind ebenfalls kostenpflichtig. Ein Fotoandruck/-anstick dient zum Abgleich von
Druckposition und Motivgröße.
Eine korrekte Beurteilung der Farbigkeit kann anhand des digital übermittelten Fotos nicht erfolgen, da
unterschiedliche Einstellungen von Bildausgabegeräten mitunter Abweichungen zwischen
Bildschirmdarstellung und Originaldruck/-stick verursachen.

9 Druckschablonen, Druckvorlagen, Stickdateien
Druckschablonen (Siebe), Druckvorlagen (Filme) und von MA erstellte Stickdateien gelten als
Werkzeug und Bestandteil der Druck-/Stickmaschine und bleiben im Eigentum von MA.

10 Kundenware
Wenn zu veredelnde Textilien durch den Kunden geliefert werden, hat er dafür Sorge zu tragen, dass
diese rechtzeitig bei MA eintreffen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass MA vor Vertragsdurchführung
die Eignung der Textilien für den Druck feststellen kann.

11 Produkt- und produktionsbedingte Toleranzen
Folgende Spezifika der Textilveredelung, die zu geringfügigen Abweichungen des mit dem
Kundenmotiv veredelten Textils im Vergleich zu einer Bildschirmdarstellung oder eines Papierdrucks
(Proof) führen können, sind vom Kunden zu beachten:
Konkrete Farbangaben (Pantone, HKS, RAL, RGB, CMYK) des Kunden sind wegen verschiedener
Materialbeschaffenheit, Oberflächenstruktur und Färbung der Textilien nur im üblichen
Toleranzbereich umsetzbar. Die verwendeten Textilien divergieren produkt-/herstellerbedingt
geringfügig in Verarbeitung, Materialbeschaffenheit und konkreter Ausführung. Geringfügige
Unterschiede bei Stand des Motivs können auftreten, da jedes Textil manuell positioniert wird. Hier ist
eine Toleranz von 1-2 cm möglich und kann nicht reklamiert werden.
Materialbedingt kann es im textilen Siebdruck zum Durchschlagen der Textilfarbe ins Druckbild
(Farbmigration) und infolge dessen zu Farbabweichungen oder durch das Aufstellen von Textilfasern
im Druckbild (Fibrilation) zu einer rauen Druckoberfläche kommen. Die vorgenannten, möglicherweise
auftretenden Schwierigkeiten sind in der Textilveredelung nicht immer zu vermeiden und bewegen
sich im Rahmen der für diese Branche üblichen Toleranz. Zeichnungen, Maßangaben und sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

12 Ausschluss von Reklamationen
Die Reklamation eines gefertigten Produktes ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Drucke oder
andere Veredelungen an Positionen, auf Textilien oder auf Materialien ausführen lässt, die von MA als
dafür nicht geeignet erkannt wurden und MA den Kunden im Vorhinein auf die erwartbaren Probleme
hingewiesen hat. (Beispiele für problematische Drucke sind unter anderem der Druck/Transfer auf
Softshell, auf Polyester, über Reißverschlüsse sowie über Nähte oder andere Unebenheiten des
Textils). Sie ist ferner in Bezug auf Textrichtigkeit (Grammatik o.ä.) ausgeschlossen, wenn der Kunde
auf ein Druck-/Stickmuster oder einen Fotoandruck/Anstickfoto (siehe 8.) zur Produktionsfreigabe
verzichtet. Abweichungen wie unter 11. beschrieben, die sich im Rahmen der branchenüblichen
Toleranzen (bspw. ± 2% Größentoleranz bei Textilien) bewegen, berechtigen den Kunden ebenfalls
nicht zur Reklamation der Ware.

13 Über-/ Unterlieferung
Die Veredelung von Textilien ist die Umsetzung kundenspezifischer Aufträge in ganz entsprechend
individueller Fertigung. Daher ist aufgrund produktions- oder textilbedingter Einflüsse (bspw. Siebriss,
Textilfehler) eine Über- oder Unterlieferung nicht auszuschließen. Abweichungen von bis zu 5% der
ursprünglichen Bestellmenge sind handelsüblich und stellen keinen Mangel dar. Berechnet wird in
jedem Fall die tatsächlich gelieferte Menge.

14 Mängelgewährleistung
Der Kunde hat die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängel und Vollständigkeit
der gelieferten Ware zu überprüfen und Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Absendung einer
Mängelanzeige an MA muss jedoch spätestens mit Ablauf von einer Wochen nach Erhalt der Ware
erfolgen. Geschieht dies später, werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden, der
Verbraucher ist, jedoch nicht eingeschränkt. Zur Prüfung, ob eine berechtigte Mängelrüge vorliegt, hat
der Kunde in Absprache mit MA die Ware unter Umständen zurückzusenden. Liegt ein von MA zu
vertretender Mangel vor, ist MA nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Ist MA zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder
verzögert sich diese aus Gründen, die MA zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung der Vergütung zu verlangen. Soweit sich
nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels
gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.

15 Haftung
Solange es sich nicht um eine Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder einen
Tatbestand des Produkthaftungsgesetzes handelt, haftet MA dem Kunden nicht für Schäden, die leicht
fahrlässig verursacht wurden. Für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die
ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendig sind und auf die der Kunde vertrauen durfte, richtet
sich der Haftungsumfang für Sachschäden nach dem typischerweise entstehenden Schaden. Darüber
hinaus ist eine Haftung von MA, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Soweit die
Haftung von MA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von
Arbeitnehmern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

16 Abtretung
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten

17 Garantien
MA gewährt dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben davon
unberührt.

18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.